Neueste Informationen zu Steuern, Recht und Wirtschaft – September 2019

Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können nur bis 1.000 € im Monat steuerlich berücksichtigt werden. Nicht unter diese Begrenzung fallen jedoch Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände.

Ausgaben für Firmenfeiern können nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie berufl ich veranlasst sind. Bereitet die Quantifi zierung des berufl ichen Teils Schwierigkeiten, ist dieser Anteil zu schätzen. Grundstückseigentümer können von ihren Nachbarn verlangen, dass diese Äste entfernen, die in das eigene Grundstück ragen.

Diese und weitere Themen finden Sie in der neuesten Ausgabe – September 2019:
Blitzlicht_09-2019_WEB

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