Neueste Informationen zu Steuern, Recht und Wirtschaft – Februar 2019

Seit 1. Januar 2019 gilt u. a.: Job-Tickets sind wieder steuerfrei. Arbeitgeber, die aus der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Sozialversicherungsbeiträge sparen, sind verpflichtet, beim Abschluss von Neuverträgen einen Zuschuss zu leisten.

Die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme für auch privat gefahrene betriebliche Fahrzeuge ist möglicherweise begrenzbar. Darüber muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die einzelne Aufzeichnung eines jeden Barumsatzes kann unzumutbar sein.

Dies gilt jedoch nicht, wenn ein modernes PC-Kassensystem zum Einsatz kommt. Bei weiteren Auffälligkeiten kann eine Hinzuschätzung zulässig sein. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung kann die unzutreffende Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers ohne weitere Voraussetzungen korrigiert werden.

Diese und weitere Themen finden Sie in der neuesten Ausgabe – Februar 2019:
Blitzlicht_02-2019_WEB

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