Neueste Informationen zu Steuern, Recht und Wirtschaft – Juni 2016

Besitzer unbebauter Grundstücke können unter Umständen Werbungskosten geltend machen, wenn sie beabsichtigen, künftig Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu generieren. Es sollten hierfür aber entsprechende Beweise, wie Baupläne oder Architektenverträge, vorgehalten werden.

Überlassen Arbeitnehmer ihren Mitarbeitern verbilligt Parkplätze, müssen sie daran denken, dass dies als entgeltliche Leistung anzusehen ist, die der Umsatzbesteuerung unterliegt.

Diese und weitere Themen finden Sie in der neuesten Ausgabe Juni 2016:
Blitzlicht_05-2016_WEB

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