Nachdem die Finanzverwaltung festgestellt hat, dass Kassensysteme manipuliert werden können, wird dies bei Außenprüfungen verstärkt zum Schwerpunkt. Die Finanzverwaltung kennt inzwischen alle Tricks, weil sie sich diese bei den Herstellern von Kassensystemen…
Auch nach der Änderung des Reisekostenrechts sind die Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten grundsätzlich unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar.
Steuerzahler sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihnen das Finanzamt vor Jahren die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung erlassen hat. Wenn sich Gesetze oder Einkommensverhältnisse gravierend ändern, dann muss ggf. wieder eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.